Zur Startseite wechseln

Förderungen

Förderprogramme für E-Mobility

Finden Sie in unserem Überblick über die Förderprogramme für E-Mobilität die passende Förderung für Ihre Ladestation. Sowohl Bundesländer als auch einige Städte unterstützen die Installation von Ladelösungen oder die Anschaffung eines E-Auto finanziell. Zudem zahlen einige Stromversorger Prämien oder gewähren Rabatte, wenn eine Wallbox oder Ladesäule installiert wird. Nutzen Sie unsere nach Bundesländern sortierte Liste. Beginnen Sie mit einem Klick auf das Bundesland, in dem Sie Ihre Ladeeinrichtung für E-Autos installieren möchten. Mit einem Klick auf “Bundesweit” sehen Sie die Förderprogramme, die in ganz Deutschland gelten.

Mecklenburg-Vorpommern
Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen
FördergebietMecklenburg-Vorpommern
Laufzeit bis 31.12.23
Förderberechtigtewirtschaftlich und nicht wirtschaftlich tätige Organisationen
Fördergegenstand Maßnahmen, die der direkten und indirekten Einsparung von Treibhausgasen dienen
Förderhöhe bis zu 60% bzw. 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Fördervoraussetzung
  • Betriebsstätte und Durchführung des Projektes in Mecklenburg-Vorpommern
  • Projektstandort im Eigentum befindet oder ein Nutzungsrecht nachgewiesen werden kann
  • Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben muss mindestens 20.000 EUR betragen
  • Amortisationsdauer mindestens 5 Jahre
Fördergeber Landesförderinstitut
Link zur Förderung Zur Förderung
Link zum Antrag Zum Antrag
Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen
FördergebietMecklenburg-Vorpommern
Laufzeit bis 31.12.23
Förderberechtigtewirtschaftlich und nicht wirtschaftlich tätige Organisationen
Fördergegenstand Maßnahmen, die der direkten und indirekten Einsparung von Treibhausgasen dienen
Förderhöhe bis zu 60% bzw. 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Fördervoraussetzung
  • Betriebsstätte und Durchführung des Projektes in Mecklenburg-Vorpommern
  • Projektstandort im Eigentum befindet oder ein Nutzungsrecht nachgewiesen werden kann
  • Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben muss mindestens 20.000 EUR betragen
  • Amortisationsdauer mindestens 5 Jahre
Fördergeber Landesförderinstitut
Link zur Förderung Zur Förderung
Link zum Antrag Zum Antrag
Baden-Württemberg
BW-e-Gutschein
FördergebietBaden-Württemberg
Laufzeit bis bis auf weiteres
FörderberechtigteE-Auto-Besitzer
Fördergegenstand Betriebs-, Unterhalts- und Ladeinfrastrukturkosten
Förderhöhe 3.000 EUR
Fördervoraussetzung

  • E-Auto: vollelektrisch oder Brennstoffzelle 
  • E-Auto muss drei Jahre lang überwiegend in Baden-Württemberg unterwegs sein
  • auch Leasingmodelle
  • für bis zu 100 E-Autos

Fördergeber L-Bank
Link zur Förderung Zur Förderung
Link zum Antrag Zum Antrag
Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)
FördergebietBaden-Württemberg
Laufzeit bis bis auf weiteres
FörderberechtigteEinzelunternehmen, Einzelkaufleute, Unternehmen, Genossenschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts
Fördergegenstand Ladestationen inkl. Netzanschluss
Förderhöhe 40% der Ausgaben, bis zu maximal 2.500 EUR pro Ladepunkt
Fördervoraussetzung - installieren bzw. leasen, mieten oder contracten
- im nichtöffentlichen Raum (z. B. Mitarbeiterparkplätze, betriebliche Ladepunkte, Wohngebäude) oder öffentlichen Raum (z. B. Einzelhandel, Parkhäuser, öffentliche Parkplätze, Freizeiteinrichtungen).
- Betrieb von mindestens 3 Jahre ab Fertigstellung in Baden-Württemberg
- Förderung für maximal 500 Ladepunkte
- Versorung mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern
Fördergeber L-Bank
Link zur Förderung Zur Förderung
Link zum Antrag Zum Antrag
Laden und sparen
FördergebietGeschäftsgebiet der Netze BW GmbH
Laufzeit bis bis auf weiteres
FörderberechtigteBetreiber von privaten Ladestationen
Fördergegenstand Der Zugriff der Netze BW GmbH auf Ihre private Ladestation (geplante oder bestehende Anlagen) wird gefördert.
Förderhöhe
  • 200-Euro-Bonus (und ggf. niedrigere Stromkosten)
  • Melden Sie Ihre Ladestation bei der Netze BW GmbH an und geben Sie dieser Zugriff darauf, erhalten Sie dafür einen 200 Euro Bonus
  • Für das Aufladen von E-Fahrzeugen berechnet die Netze BW GmbH an diesem Anschluss dann auch niedrigere Netzentgelte als für den normalen Haushaltsstrom. Netzentgelte bezahlen Sie im Regelfall „integriert“, also nicht direkt an den Netzbetreiber. Diese sind Bestandteil der Gesamtrechnung von Ihrem Stromversorger. Fragen Sie deshalb nach einem passenden Tarif, der die günstigeren Netzkonditionen für Ihre Ladestation berücksichtigt. Es besteht nämlich keine Verpflichtung, solche Tarife anzubieten.
Fördervoraussetzung Die Ladestation wird durch den Einbau eines separaten Zählers und Steuergeräts in der Hausinstallation durch die Netze BW GmbH ferngesteuert. Die Ladestation wird über einen Kontakt des Funkrundsteuerempfängers gesteuert. Hinter diesem Kontakt ist ein Fahrplan hinterlegt, in dem der Leistungsbezug der Ladestation täglich von 19 Uhr – 23 Uhr auf einphasig 8 A / ca. 1,8kW bzw. dreiphasig je-weils 8 A / ca. 5,5kW reduziert wird.
Fördergeber Netze BW GmbH
Link zur Förderung Zur Förderung
Link zum Antrag Zum Antrag
BW-e-Solar-Gutschein
FördergebietBaden-Württemberg
Laufzeit bis bis auf weiteres
FörderberechtigteAntragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, offene Handelsgesellschaften (OHG) und Personengesellschaften, die in Baden-Württemberg ein Elektrofahrzeug erwerben sowie zulassen und damit überwiegend in Baden-Württemberg verkehren.
Fördergegenstand Gefördert wird der Kauf oder das Leasing von neuen Elektrofahrzeugen bei gleichzeitigem Betrieb einer Photovoltaikanlage (Bestand oder Neuinstallation). Zu den geförderten Fahrzeugen zählen E-Pkw, vierrädrige E-(Leicht-)Kraftfahrzeuge sowie leichte E-Nutzfahrzeuge bis 3,5 t mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb bis einschließlich 160 kW (gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 E-moG). Zusätzlich wird die Anschaffung und Installation einer Wallbox in Zusammenhang mit der Beschaffung eines Fahrzeuges gefördert. Die Wallbox wird nicht unabhängig vom Fahrzeug bezuschusst.
Förderhöhe
  • 1.000 Euro erhalten Sie vom Verkehrsministerium im Rahmen des BW-e-Solar-Gutscheins, wenn Sie ein neues Elektrofahrzeug kaufen oder leasen und gleichzeitig eine Photovoltaikanlage betreiben.
  • 500 Euro erhalten Sie zusätzlich für die Installation einer Wallbox in Verbindung mit der Beschaffung eines Fahrzeugs.
  • Bei der vorliegenden Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre dürfen Sie insgesamt maximal 200.000 Euro De-minimis-Beihilfen in Anspruch nehmen.
Fördervoraussetzung
  • Das Fahrzeug muss mindestens 3 Jahre bzw. entsprechend der Leasingdauer (Förderung von max. 3 Jahren) in Baden-Württemberg zugelassen sein und überwiegend dort verkehren (Zweckbindungszeitraum).
  • Der Antragsteller muss Anlagenbetreiber sein gemäß § 3 Nr. 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder innerhalb von 6 Monaten nach Datum des Zuwendungsbescheids Anlagenbetreiber werden, indem eine neue PV-Anlage installiert wird (finale Inbetriebnahme muss innerhalb der 6 Monate erfolgen).
  • Die PV-Anlage muss eine Mindestleistung von 2 kWp pro gefördertes Fahrzeug aufweisen.
  • Die Versorgung der Wallbox muss durch eigenen PV-Strom erfolgen.
Fördergeber L-Bank
Link zur Förderung Zur Förderung
Link zum Antrag Zum Antrag
Nordrhein-Westfalen
Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten
FördergebietDüsseldorf
Laufzeit bis bis auf weiteres
FörderberechtigteEigentümer von Gebäuden
Fördergegenstand u.a. Erwerb und Installation einer Ladestation
Förderhöhe Privaten Käufern einer "Wallbox", gewährt die Landeshauptstadt einen Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der Kosten – maximal 2000 Euro bei Bestandsbauten und 50 Prozent der Kosten - maximal 1000 Euro bei Neubauten
Fördervoraussetzung
  • Elektrofahrzeug oder Hybridfahrzeug wird als Besitz vorausgesetzt
  • Nutzung einer Photovoltaikanlage von min. 6 kW inkl. Stromspeicher oder Bezug von 100 % zertifiziertem Ökostrom
  • 50 % Förderung der Anschluss- und Gerätekosten
Fördergeber Landeshauptstadt Düsseldorf
Link zur Förderung Zur Förderung
Link zum Antrag Zum Antrag
Progres.nrw. Emissionsarme Mobilitität
FördergebietNordrhein-Westfalen
Laufzeit bis 30.06.24
FörderberechtigteNatürliche Personen als Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelnunternehmen Personengesellschaften Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben
Fördergegenstand Gegenstand der Förderung ist der Erwerb, die Errichtung und der Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten. Lad / Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierungs- und Bezahlsysteme, Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten, Energiemanagementsysteme Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung, Anfahrschutz, Beleuchtung, Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche, Montage und Inbetriebnahme, Netzanschluss und Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses.
Förderhöhe Nicht öffentliche Ladeinfrastruktur Ladepunkte < 50 kW: 1.500 Euro je Ladepunkt nur in Verbindung mit einer neu zu errichtenden EE-Anlage oder 1.000 Euro je Ladepunkt für Ladepunkte an Stellplätzen für Beschäftigte, Mietende von Wohngebäuden oder an Eigentumswohnungsanlagen, die nicht mit Strom aus einer neu errichteten Erneuerbaren-Energien-Anlage betrieben wird. Ladepunkte ≥ 50 kW: natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts 200 Euro je kW Ladeleistung (nur in Verbindung mit einem Grünstromvertrag; keine neue Erneuerbare-Energie-Anlage notwendig) oder 250 Euro je kW Ladeleistung für Ladepunkte, wenn die Ladeinfrastruktur zumindest tlw. mit vor Ort eigenerzeugtem Strom aus einer neuen Erneuerbare-Energien-Anlage betrieben wird. Die Stromerzeugungsanlage muss eine Nennleistung von min. 0,2 kW je kW Ladeleistung aufweisen. Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben 250 Euro je kW Ladeleistung für Ladepunkte mit mindestens 50 kW Die Ladeinfrastruktur darf ausschließlich nicht-wirtschaftlich genutzt werden. Öffentliche Ladeinfrastruktur Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts Ladepunkte < 50 kW 1.500 Euro je Ladepunkt mit einer Ladeleistung kleiner 50 kW Ladepunkte ≥ 50 kW 250 Euro pro kW
Fördervoraussetzung Die Ladeleistung je Ladepunkt muss mindestens 11 beziehungsweise 50 Kilowatt betragen. Stromherkunft: Grünstrom-Liefervertrag ODER vor Ort eigenerzeugter regenerativer Strom (zum Beispiel Strom aus einer Photovoltaik-Anlage)
Fördergeber Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
Link zur Förderung Zur Förderung
Link zum Antrag Zum Antrag
Netzanschlüsse für Stellplatz- oder Garagenkomplexen
FördergebietNordrhein-Westfalen
Laufzeit bis 30.06.24
Förderberechtigtenatürliche Personen und Eigentümergemeinschaften juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts Personengesellschaften Gemeinden
Fördergegenstand Gefördert wird die Errichtung eines Netzanschlusses für nicht-elektrifizierte Stellplatz- oder Garagenkomplexe im Bestand. Zuwendungsfähig sind beispielsweise: Ausgaben für Netzanschlüsse Baukostenzuschüsse und Kosten für Verkabelungen bis zum nächstgelegenen Aufbauort des Verteilerkastens, Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche.
Förderhöhe 40 Prozent der Ausgaben, maximal 10.000 Euro
Fördervoraussetzung Der Netzanschlüsse muss für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur verwendet werden örtlich zusammenhängenden Stellplatz- oder Garagenkomplex besitzt mindestens vier Stellplätze die Garagen beziehungsweise der Stellplätze sind mindestens zwei Jahre alt nicht mehr als ein gemeinsamer Netzanschluss an einem zusammenhängenden Stellplatz- oder Garagenkomplex (Adresse) förderfähig Nachweis über die Errichtung von mindestens einem Ladepunkt mit mindestens 11 Kilowatt Ladeleistung. - Netzanschlüsse für private Ladeinfrastruktur
Fördergeber Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
Link zur Förderung Zur Förderung
Link zum Antrag Zum Antrag
Deutschland
Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen (439)
FördergebietBundesrepublik Deutschland
Laufzeit bis Keine Antragstellung möglich – die Förderung wurde eingestellt
Förderberechtigtefür Unternehmen und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände und gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
Fördergegenstand
  • der Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung, die auf der Liste der geförderten Ladestationen steht
  • den Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten
Förderhöhe
  • bis zu 900,00 € pro Ladepunkt Wenn die Ladestationen mehrere Ladepunkte hat, können Sie pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten – vorausgesetzt, die Gesamtkosten liegen über 1285,71 Euro pro Ladepunkt. Ansonsten wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert.
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
  • Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45.000 Euro je Standort.
Fördervoraussetzung
  • Antragstellung vor Anschaffung erforderlich
  • Kosten müssen mindestens 1.285,71 Euro betragen
  • mindestens sechs Jahre zweckentsprechende Nutzung
  • Betrieb zu 100% mit Strom aus erneuerbaren Energien
Fördergeber KfW
Link zur Förderung Zur Förderung
Link zum Antrag Zum Antrag
Ladestationen für Elektrofahrzeuge (441)
FördergebietBundesrepublik Deutschland
Laufzeit bis Keine Antragstellung möglich – die Förderung wurde eingestellt
Förderberechtigtefür Unternehmen und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände und gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
Fördergegenstand
  • der Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung, die auf der Liste der geförderten Ladestationen steht
  • den Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten
Förderhöhe
  • bis zu 900,00 € pro Ladepunkt Wenn die Ladestationen mehrere Ladepunkte hat, können Sie pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten – vorausgesetzt, die Gesamtkosten liegen über 1285,71 Euro pro Ladepunkt. Ansonsten wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert.
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
  • Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45.000 Euro je Standort.
Fördervoraussetzung
  • Antragstellung vor Anschaffung erforderlich
  • Kosten müssen mindestens 1.285,71 Euro betragen
  • mindestens sechs Jahre zweckentsprechende Nutzung
  • Betrieb zu 100% mit Strom aus erneuerbaren Energien
Fördergeber KfW
Link zur Förderung Zur Förderung
Link zum Antrag Zum Antrag
KfW - Umweltprogramm
FördergebietBundesrepublik Deutschland und Ausland
Laufzeit bis bis auf weiteres
Förderberechtigte In- und ausländische Unternehmen jeder Größe Freiberufler Unternehmen, die als Contracting-Geber Dienst­leistungen für Dritte erbringen Für Vorhaben im Ausland: auch Tochter­gesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maß­geblicher deutscher Beteiligung im Ausland
Fördergegenstand
  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Betankungsanlagen für Wasserstoff
  • Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeug sowie umweltfreundliche Schienen- und Wasserfahrzeuge
Förderhöhe Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
Fördervoraussetzung
insbesondere folgende Maßnahmen:
  • ressourceneffizienter und kreislauforientierter Umgang mit Ressourcen
  • Luftreinhaltung / Lärmschutz / Klimaschutz
  • Umweltfreundlicher Verkehr: z.Bsp. Anschaffung von gewerblich genutzten E-Autos und Errichtung von Ladestationen für E-Autos
  • sonstige Umweltschutzmaßnahmen
Fördergeber KfW
Link zur Förderung Zur Förderung
Link zum Antrag Zum Antrag
Förderprogramm Elektromobilität (Umweltbonus)
FördergebietBundesrepublik Deutschland
Laufzeit bis 31.12.2025 oder bis die Fördermittel ausgeschöpft sind
Förderberechtigte Privatpersonen, Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Stiftungen, Körperschaften und Vereine
Fördergegenstand E-Autos
Förderhöhe bis zu 4.500 EUR
Fördervoraussetzung
  • Erwerb (Kauf oder Leasing) eines E-Autos, das neu ist und erstmalig zugelassen wird oder bei der zweiten Zulassung im Inland
  • gebrauchte Elektrofahrzeuge, die weder als Firmenwagen noch als Dienstwagen des Ersterwerbers eine staatliche Förderung erhalten haben und nach dem 05.11.2019 erstmals zugelassen wurden
  • E-Auto muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen
  • Netto-Listenpreis des Basismodells darf maximal 65.000,00 Euro betragen
Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Link zur Förderung Zur Förderung
Link zum Antrag Zum Antrag
Bayern
Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern
FördergebietBayern
Laufzeit bis unbestimmt
FörderberechtigteAntragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die im Bereich Tourismus tätig sind, beispielsweise Betreiber von Hotels, Ferienwohnungen/-Apartmentbetrieben oder Campingplätzen.
Fördergegenstand Gefördert wird die Beschaffung und Errichtung von nicht öffentlichen, stationären Ladepunkten für Elektrofahrzeuge in Bayern. Hierfür stellt der Freistaat eine Fördersumme von rund 3 Mio. Euro zur Verfügung.  Die Förderung gilt nicht für E-Ladepunkte, die rein privat genutzt werden
Förderhöhe Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 1 500 Euro je Ladepunkt (unabhängig von der Ladeleistung). 2Pro Antragsteller wird die gesamte Zuwendungssumme im Rahmen dieser Förderrichtlinie über die Programmlaufzeit auf 150 000 Euro begrenzt. 3Die maximale Gesamtförderung pro Ladeort liegt nach den Nrn. 2.2.1, 2.2.3 sowie 2.2.4 bei zehn Ladepunkten bzw. bei 15 000 Euro. 4Nach Nr. 2.2.2 können maximal neun Ladepunkte gefördert werden.
Fördervoraussetzung
  • Die Ladestandorte müssen in Bayern sein.
  • Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Als Maßnahmenbeginn gilt die Erteilung eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsauftrags. Dies darf erst nach Erhalt des Förderbescheids erfolgen.
  • Bei der Bemessung der Förderung ist der Schwellenwert der De-minimis-Verordnung zu berücksichtigen.
  • Die geförderte Maßnahme muss innerhalb von zwölf Monaten beendet und abgerechnet sein.
  • Bei den Ladepunkten ist die Ladesäulenverordnung (LSV) in ihrer aktuellen Fassung einzuhalten. Die Ladepunkte müssen mit anderen Komponenten des Stromnetzes kommunizieren können (bspw. Dynamisches Laden).
  • Wenn der Strom verkauft werden soll, müssen sich die gesamten Ladekosten an den regionalen Kosten für öffentlich zugängliche Ladepunkte orientieren. Darüber hinaus sind die entsprechenden Vorgaben einzuhalten (Eichrecht, Preisauszeichnungsverordnung etc.).
  • Die geförderten Ladepunkte/Ladevorrichtungen müssen jederzeit mit Ökostrom betrieben werden.
  • Am Ladepunkt ist ein Förderhinweis anzubringen.
Fördergeber Freistast Bayern
Link zur Förderung Zur Förderung
Link zum Antrag Zum Antrag
Österreich
E-Ladeinfrastruktur 2023
FördergebietÖsterreich
Laufzeit bis Registrierung möglich bis 31.03.2024
FörderberechtigteUnternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen
Fördergegenstand
Gefördert wird die Errichtung von E-Ladestellen (Standsäule bzw. Wallbox), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist. Jeder geförderte Ladepunkt muss einzeln abgesichert sein.

Die Ladeinfrastruktur muss kommunikationsfähig und in ein Lastmanagement integrierbar sein. Die Möglichkeit zur Integration der Ladestation in ein Lastmanagement muss über die Kommunikationsstandards OCPP oder Modbus sichergestellt werden. Öffentlich zugängliche Ladestellen müssen darüber hinaus auch mit einer MID-zertifizierten Zähleinrichtung ausgestattet sein.

Mobile Wallboxen und intelligente Ladekabel werden nicht gefördert.

Förderhöhe
Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form einer Pauschale in Abhängigkeit der zur Verfügung gestellten Ladeleistung und beträgt maximal 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten (Nettobetrag). Zu den umweltrelevanten Investitionskosten gehören Ladestation/Wallbox, Installationskosten (Material und Montagekosten für bspw. Elektriker und Grabungsarbeiten), die die Ladestelle unmittelbar betreffen, Kosten der baulichen Basisinfrastruktur, Planungskosten (bis max. 10 % der förderfähigen Investitionskosten).

öffentlich zugänglich
AC-Normalladepunkt 11 bis ≤ 22 kW 2.500 Euro

nicht öffentlich zugänglich
AC-Normalladepunkt ≤ 22 kW 900 Euro
Fördervoraussetzung
  • Die betriebliche Ladeinfrastruktur ist unabhängig vom Fahrzeugkauf förderfähig, muss aber von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert und bei ≥ 3,6 kVA beim Netzbetreiber gemeldet werden.
  • Die Ladeinfrastruktur muss kommunikationsfähig und in ein Lastmanagement integrierbar sein, über die Kommunikationsstandards OCPP oder Modbus.
  • Zusätzlich gilt für alle öffentlich zugänglichen Ladestellen, dass jeder Ladepunkt verpflichtend in das E-Control Register einzutragen und an der Ladeeinrichtung oder im Web der ad-hoc Preis auszuweisen ist. AC-Ladestationen sind dafür zumindest mit einer MID zertifizierten Zähleinrichtung auszustatten.
Fördergeber Klima und Energiefond / Kommunalkredit Public Consulting
Link zur Förderung Zur Förderung
Link zum Antrag Zum Antrag
E-Mobilitätfür Private
FördergebietÖsterreich
Laufzeit bis 31.12.2023 bzw. bis die Mittel ausgeschöpft sind
FörderberechtigtePrivatpersonen
Fördergegenstand
Neben der Förderung von Fahrzeugen besteht die Möglichkeit, auch eine Förderung für Ladeinfrastruktur (kommunikationsfähige Wallboxen oder kommunikationsfähige intelligente Ladekabel) zu beantragen. Dies kann einerseits im Zuge des Kaufs eines E-PKWs erfolgen, andererseits kann für die Ladeinfrastruktur auch ein separater Förderungsantrag gestellt werden.

Wallboxen und intelligente Ladekabel müssen kommunikationsfähig via OCPP oder Modbus und damit in ein Lastmanagement integrierbar sein. Bei Gemeinschaftsanlagen im Mehrparteienhaus muss bereits in der ersten Ausbaustufe (auch wenn zu diesem Zeitpunkt nur eine Ladestation errichtet wird) eine Masterwallbox errichtet bzw. ein Backend-System zum Lastmanagement eingerichtet werden. Die bloße Nachrüstbarkeit ist nicht ausreichend.

Zu den förderbaren Kosten zählen:
  • Das Gerät selbst 
  • Nur bei unmittelbar mit dem Stromnetz verbundenen Wallboxen: auch die Installationskosten
  • Nur bei Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern: auch die Errichtung der Basisinfrastruktur in Zusammenhang mit einer förderbaren Ladestation.

Nicht förderbar sind:
  • Netzentgelte
  • Installationskosten für Ladestationen, die nicht unmittelbar mit dem Stromnetz verbunden sind
  • Ladeinfrastruktur, die im Lieferumfang eines Fahrzeugs enthalten ist
  • Ladeinfrastruktur ohne Rechnung und/oder ohne Preis
  • Steckdosen aller Art.


Förderhöhe
Die Förderung für E-Ladeinfrastruktur beträgt:

  • 600 Euro für ein kommunikationsfähiges intelligentes Ladekabel oder
  • 600 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox (Heimladestation) in einem Ein-/Zweifamilienhaus oder 
  • 900 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage 
  • 1.800 Euro für eine kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage
Fördervoraussetzung

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Rechnung(en) über den Ankauf des Fahrzeuges/der E-Ladeinfrastruktur
  • das unterfertigte Formular Förderungsabrechnung
  • Bei Installation einer Wallbox (Ladestation): Rechnung und Bestätigung des ausführenden Elektroinstallateurs, gegebenenfalls auch einen Nachweis darüber, dass es sich um eine Gemeinschaftsanlage und/oder ein Mehrparteienhaus handelt
  • Bei Ankauf eines kommunikationsfähigen intelligenten Ladekabels: Rechnung über das intelligente Ladekabel
Fördergeber Klima und Energiefond / Kommunalkredit Public Consulting
Link zur Förderung Zur Förderung
Link zum Antrag Zum Antrag
#electricdrivestyle
LadeHero ist ein herstellerunabhängiger Anbieter aus Stuttgart
©2023 LadeHero GmbH – Alle Rechte vorbehalten