Förderungen

Förderprogramme für E-Mobility

Finden Sie in unserem Überblick über die Förderprogramme für E-Mobilität die passende Förderung für Ihre Ladestation. Sowohl Bundesländer als auch einige Städte unterstützen die Installation von Ladelösungen oder die Anschaffung eines E-Auto finanziell. Zudem zahlen einige Stromversorger Prämien oder gewähren Rabatte, wenn eine Wallbox oder Ladesäule installiert wird. Nutzen Sie unsere nach Bundesländern sortierte Liste. Beginnen Sie mit einem Klick auf das Bundesland, in dem Sie Ihre Ladeeinrichtung für E-Autos installieren möchten. Mit einem Klick auf “Bundesweit” sehen Sie die Förderprogramme, die in ganz Deutschland gelten.

Deutschland
Solarstrom für Elektroautos (442)
Fördergebiet Bundesrepublik Deutschland
Laufzeit bis Ab dem 26.09.2023
Förderberechtigte Gefördert werden Privatpersonen, die ein Wohngebäude besitzen und selbst bewohnen und ein Elektroauto besitzen (Eigentum oder Leasing) oder zum Zeit­punkt des Antrags bestellt haben.
Fördergegenstand
Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ wird der Kauf und die Installation einer Lade­station für Elektro­autos in Kombi­nation mit einer Photo­voltaik­anlage und einem Solar­strom­speicher gefördert. Ziel der Förderung ist es, dass Elektro­autos mit selbst­erzeugtem klima­freund­lichen Solar­strom aufgeladen werden. 

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
  • der Kauf einer neuen Lade­station (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Lade­leistung 
  • der Kauf einer neuen Photo­voltaik­anlage mit mindestens 5 Kilowatt­peak (kWp) Spitzenleistung 
  • der Kauf eines neuen Solar­strom­speichers mit mindestens 5 Kilowatt­stunden (kWh) Speicherkapazität 
  • der Einbau und Anschluss der Gesamt­anlage, inklusive aller Installations­arbeiten 
  • ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamt­anlage 


Förderhöhe
Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teil­beträgen zusammen:

  • für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal 
  • für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro 
  • für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro 

Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. Den Zuschuss zahlt die KfW direkt auf Ihr Konto aus. Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vor­habens den Zuschuss­betrag, können Sie keine Förderung erhalten. Die Kombination mit anderen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zu­schüssen ist nicht möglich.
Fördervoraussetzung
  • Sie schaffen Ladestation, Photo­voltaik­anlage und Solar­strom­speicher fabrik­neu an. 
  • Sie besitzen zum Zeit­punkt des Antrags noch keine der Komponenten (Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher) und haben diese noch nicht bestellt. 
  • Sie besitzen ein Elektro­auto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeit­punkt des Antrags ein Elektro­auto bestellt. Hinweis: Falls Sie das Elektro­auto privat leasen, muss der Leasing­vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. 
  • Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon drin.

Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für: 
  • Neubauten vor Einzug 
  • ausschließlich vermietete Objekte 
  • Ferien- oder Wochenend­häuser sowie Ferien­wohnungen 
  • Eigentumswohnun
  • gen die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss
Fördergeber KfW
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Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen (439)
Fördergebiet Bundesrepublik Deutschland
Laufzeit bis Keine Antragstellung möglich – die Förderung wurde eingestellt
Förderberechtigte für Unternehmen und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände und gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
Fördergegenstand
  • der Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung, die auf der Liste der geförderten Ladestationen steht
  • den Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten
Förderhöhe
  • bis zu 900,00 € pro Ladepunkt Wenn die Ladestationen mehrere Ladepunkte hat, können Sie pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten – vorausgesetzt, die Gesamtkosten liegen über 1285,71 Euro pro Ladepunkt. Ansonsten wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert.
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
  • Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45.000 Euro je Standort.
Fördervoraussetzung
  • Antragstellung vor Anschaffung erforderlich
  • Kosten müssen mindestens 1.285,71 Euro betragen
  • mindestens sechs Jahre zweckentsprechende Nutzung
  • Betrieb zu 100% mit Strom aus erneuerbaren Energien
Fördergeber KfW
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Ladestationen für Elektrofahrzeuge (441)
Fördergebiet Bundesrepublik Deutschland
Laufzeit bis Keine Antragstellung möglich – die Förderung wurde eingestellt
Förderberechtigte für Unternehmen und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände und gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
Fördergegenstand
  • der Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung, die auf der Liste der geförderten Ladestationen steht
  • den Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten
Förderhöhe
  • bis zu 900,00 € pro Ladepunkt Wenn die Ladestationen mehrere Ladepunkte hat, können Sie pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten – vorausgesetzt, die Gesamtkosten liegen über 1285,71 Euro pro Ladepunkt. Ansonsten wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert.
  • Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
  • Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45.000 Euro je Standort.
Fördervoraussetzung
  • Antragstellung vor Anschaffung erforderlich
  • Kosten müssen mindestens 1.285,71 Euro betragen
  • mindestens sechs Jahre zweckentsprechende Nutzung
  • Betrieb zu 100% mit Strom aus erneuerbaren Energien
Fördergeber KfW
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KfW - Umweltprogramm
Fördergebiet Bundesrepublik Deutschland und Ausland
Laufzeit bis bis auf weiteres
Förderberechtigte In- und ausländische Unternehmen jeder Größe Freiberufler Unternehmen, die als Contracting-Geber Dienst­leistungen für Dritte erbringen Für Vorhaben im Ausland: auch Tochter­gesellschaften deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maß­geblicher deutscher Beteiligung im Ausland
Fördergegenstand
  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge oder Betankungsanlagen für Wasserstoff
  • Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeug sowie umweltfreundliche Schienen- und Wasserfahrzeuge
Förderhöhe Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
Fördervoraussetzung
insbesondere folgende Maßnahmen:
  • ressourceneffizienter und kreislauforientierter Umgang mit Ressourcen
  • Luftreinhaltung / Lärmschutz / Klimaschutz
  • Umweltfreundlicher Verkehr: z.Bsp. Anschaffung von gewerblich genutzten E-Autos und Errichtung von Ladestationen für E-Autos
  • sonstige Umweltschutzmaßnahmen
Fördergeber KfW
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Förderprogramm Elektromobilität (Umweltbonus)
Fördergebiet Bundesrepublik Deutschland
Laufzeit bis 31.12.2025 oder bis die Fördermittel ausgeschöpft sind
Förderberechtigte Privatpersonen, Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Stiftungen, Körperschaften und Vereine
Fördergegenstand E-Autos
Förderhöhe bis zu 4.500 EUR
Fördervoraussetzung
  • Erwerb (Kauf oder Leasing) eines E-Autos, das neu ist und erstmalig zugelassen wird oder bei der zweiten Zulassung im Inland
  • gebrauchte Elektrofahrzeuge, die weder als Firmenwagen noch als Dienstwagen des Ersterwerbers eine staatliche Förderung erhalten haben und nach dem 05.11.2019 erstmals zugelassen wurden
  • E-Auto muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen
  • Netto-Listenpreis des Basismodells darf maximal 65.000,00 Euro betragen
Fördergeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
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Mecklenburg-Vorpommern
Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen
Fördergebiet Mecklenburg-Vorpommern
Laufzeit bis 31.12.23
Förderberechtigte wirtschaftlich und nicht wirtschaftlich tätige Organisationen
Fördergegenstand Maßnahmen, die der direkten und indirekten Einsparung von Treibhausgasen dienen
Förderhöhe bis zu 60% bzw. 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Fördervoraussetzung
  • Betriebsstätte und Durchführung des Projektes in Mecklenburg-Vorpommern
  • Projektstandort im Eigentum befindet oder ein Nutzungsrecht nachgewiesen werden kann
  • Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben muss mindestens 20.000 EUR betragen
  • Amortisationsdauer mindestens 5 Jahre
Fördergeber Landesförderinstitut
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Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen
Fördergebiet Mecklenburg-Vorpommern
Laufzeit bis 31.12.23
Förderberechtigte wirtschaftlich und nicht wirtschaftlich tätige Organisationen
Fördergegenstand Maßnahmen, die der direkten und indirekten Einsparung von Treibhausgasen dienen
Förderhöhe bis zu 60% bzw. 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Fördervoraussetzung
  • Betriebsstätte und Durchführung des Projektes in Mecklenburg-Vorpommern
  • Projektstandort im Eigentum befindet oder ein Nutzungsrecht nachgewiesen werden kann
  • Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben muss mindestens 20.000 EUR betragen
  • Amortisationsdauer mindestens 5 Jahre
Fördergeber Landesförderinstitut
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Baden-Württemberg
BW-e-Gutschein
Fördergebiet Baden-Württemberg
Laufzeit bis bis auf weiteres
Förderberechtigte E-Auto-Besitzer
Fördergegenstand Betriebs-, Unterhalts- und Ladeinfrastrukturkosten
Förderhöhe 3.000 EUR
Fördervoraussetzung

  • E-Auto: vollelektrisch oder Brennstoffzelle 
  • E-Auto muss drei Jahre lang überwiegend in Baden-Württemberg unterwegs sein
  • auch Leasingmodelle
  • für bis zu 100 E-Autos

Fördergeber L-Bank
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Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)
Fördergebiet Baden-Württemberg
Laufzeit bis bis auf weiteres
Förderberechtigte Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Unternehmen, Genossenschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalten, Stiftungen des öffentlichen Rechts
Fördergegenstand Ladestationen inkl. Netzanschluss
Förderhöhe 40% der Ausgaben, bis zu maximal 2.500 EUR pro Ladepunkt
Fördervoraussetzung - installieren bzw. leasen, mieten oder contracten
- im nichtöffentlichen Raum (z. B. Mitarbeiterparkplätze, betriebliche Ladepunkte, Wohngebäude) oder öffentlichen Raum (z. B. Einzelhandel, Parkhäuser, öffentliche Parkplätze, Freizeiteinrichtungen).
- Betrieb von mindestens 3 Jahre ab Fertigstellung in Baden-Württemberg
- Förderung für maximal 500 Ladepunkte
- Versorung mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern
Fördergeber L-Bank
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Laden und sparen
Fördergebiet Geschäftsgebiet der Netze BW GmbH
Laufzeit bis bis auf weiteres
Förderberechtigte Betreiber von privaten Ladestationen
Fördergegenstand Der Zugriff der Netze BW GmbH auf Ihre private Ladestation (geplante oder bestehende Anlagen) wird gefördert.
Förderhöhe
  • 200-Euro-Bonus (und ggf. niedrigere Stromkosten)
  • Melden Sie Ihre Ladestation bei der Netze BW GmbH an und geben Sie dieser Zugriff darauf, erhalten Sie dafür einen 200 Euro Bonus
  • Für das Aufladen von E-Fahrzeugen berechnet die Netze BW GmbH an diesem Anschluss dann auch niedrigere Netzentgelte als für den normalen Haushaltsstrom. Netzentgelte bezahlen Sie im Regelfall „integriert“, also nicht direkt an den Netzbetreiber. Diese sind Bestandteil der Gesamtrechnung von Ihrem Stromversorger. Fragen Sie deshalb nach einem passenden Tarif, der die günstigeren Netzkonditionen für Ihre Ladestation berücksichtigt. Es besteht nämlich keine Verpflichtung, solche Tarife anzubieten.
Fördervoraussetzung Die Ladestation wird durch den Einbau eines separaten Zählers und Steuergeräts in der Hausinstallation durch die Netze BW GmbH ferngesteuert. Die Ladestation wird über einen Kontakt des Funkrundsteuerempfängers gesteuert. Hinter diesem Kontakt ist ein Fahrplan hinterlegt, in dem der Leistungsbezug der Ladestation täglich von 19 Uhr – 23 Uhr auf einphasig 8 A / ca. 1,8kW bzw. dreiphasig je-weils 8 A / ca. 5,5kW reduziert wird.
Fördergeber Netze BW GmbH
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BW-e-Solar-Gutschein
Fördergebiet Baden-Württemberg
Laufzeit bis bis auf weiteres
Förderberechtigte Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, offene Handelsgesellschaften (OHG) und Personengesellschaften, die in Baden-Württemberg ein Elektrofahrzeug erwerben sowie zulassen und damit überwiegend in Baden-Württemberg verkehren.
Fördergegenstand Gefördert wird der Kauf oder das Leasing von neuen Elektrofahrzeugen bei gleichzeitigem Betrieb einer Photovoltaikanlage (Bestand oder Neuinstallation). Zu den geförderten Fahrzeugen zählen E-Pkw, vierrädrige E-(Leicht-)Kraftfahrzeuge sowie leichte E-Nutzfahrzeuge bis 3,5 t mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb bis einschließlich 160 kW (gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 E-moG). Zusätzlich wird die Anschaffung und Installation einer Wallbox in Zusammenhang mit der Beschaffung eines Fahrzeuges gefördert. Die Wallbox wird nicht unabhängig vom Fahrzeug bezuschusst.
Förderhöhe
  • 1.000 Euro erhalten Sie vom Verkehrsministerium im Rahmen des BW-e-Solar-Gutscheins, wenn Sie ein neues Elektrofahrzeug kaufen oder leasen und gleichzeitig eine Photovoltaikanlage betreiben.
  • 500 Euro erhalten Sie zusätzlich für die Installation einer Wallbox in Verbindung mit der Beschaffung eines Fahrzeugs.
  • Bei der vorliegenden Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre dürfen Sie insgesamt maximal 200.000 Euro De-minimis-Beihilfen in Anspruch nehmen.
Fördervoraussetzung
  • Das Fahrzeug muss mindestens 3 Jahre bzw. entsprechend der Leasingdauer (Förderung von max. 3 Jahren) in Baden-Württemberg zugelassen sein und überwiegend dort verkehren (Zweckbindungszeitraum).
  • Der Antragsteller muss Anlagenbetreiber sein gemäß § 3 Nr. 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder innerhalb von 6 Monaten nach Datum des Zuwendungsbescheids Anlagenbetreiber werden, indem eine neue PV-Anlage installiert wird (finale Inbetriebnahme muss innerhalb der 6 Monate erfolgen).
  • Die PV-Anlage muss eine Mindestleistung von 2 kWp pro gefördertes Fahrzeug aufweisen.
  • Die Versorgung der Wallbox muss durch eigenen PV-Strom erfolgen.
Fördergeber L-Bank
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Stuttgarter Standard
Fördergebiet Stadt Stuttgart
Laufzeit bis Aktuell sind die finanziellen Mittel für die Förderung bereits ausgeschöpft. Sie können weiterhin Anträge stellen. Neu eingegangene Anträge werden nach dem Eingangsdatum bearbeitet, wenn weitere Gelder zur Verfügung gestellt werden.
Förderberechtigte Gebäudeeigentümer, Mieter, Pächter und Dienstleister, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen oder Vereine, die eine Immobilie in der Gemarkung des Stuttgarter Stadtgebiets haben.
Fördergegenstand

Vorgelagerte Ladeinfrastruktur für Elektromobilität

Die Förderung ist möglich, wenn mindestens zwei Ladepunkte in der Gesamtanlage durch die vorgelagerte Ladeinfrastruktur versorgt werden und im Förderzeitraum (max. 24 Monate) mindestens einer davon installiert wird. Eine gewerbliche Nutzung darf nicht überwiegen.

Zur vorgelagerten Ladeinfrastruktur zählt:

  • Leerrohre und Kabeltrassen vom Hausanschlusskasten über die Unterverteilung bis zu den Stellplätzen, an denen E‐Ladeeinrichtungen vorgesehen sind
  • Zuleitung zur Unterverteilung
  • Unterverteilung, Strom‐ und Datenleitungen zu den Stellplätzen
  • Ertüchtigung und Einbau von Zähler‐ und Schaltschränken
  • Wanddurchbrüche
  • Einrichtung eines netzdienlichen Lastmanagements unter Berücksichtigung des Nutzerverhaltens, einschließlich der Lademanagement‐Hardware
  • Ertüchtigung eines bestehenden Hausanschlusses
  • Sofern noch kein Hausanschluss vorhanden ist (bspw. bei freistehenden Garagenzeilen): Errichtung eines Hausanschlusses (inkl. Tiefbau und Fundamentierung).

Nicht zur vorgelagerten Ladeinfrastruktur zählt:

  • die Ladestation selbst (Wallbox oder Ladesäule)
    Diese kann ggf. über andere Programme gefördert werden, sofern diese eine Kombination mit anderen Förderprogrammen erlauben.

b) Nutzung öffentlicher Flächen für Hausanschlüsse von Garagenzeilen

Freistehende Garagenzeilen sind oft direkt auf die Grundstücksgrenze gebaut. Ein Anschluss ans Stromnetz darf jedoch in der Regel nicht innerhalb der Garage erfolgen. So mangelt es oft an Flächen, um Garagen mit Strom zu versorgen.

Wir wollen Garageneigentümer bei der Elektrifizierung unterstützen: die Stadt ermöglicht die Nutzung von angrenzenden städtischen Flächen zur Einrichtung eines neuen Hausanschlusses für Ladeinfrastruktur, wenn dieser auf privater Fläche nicht eingerichtet werden kann.

Für diese Gestattung verzichtet die Stadt Stuttgart zunächst für 10 Jahre auf Gestattungsentgelte. Diese Befreiung kann nach erneuter Prüfung verlängert werden.

Die Nutzung wird nach Prüfung durch das flächenverwaltende Amt durch einen Gestattungsvertrag geregelt.

Pre‐Check Elektromobilität

Ein Pre‐Check durch einen qualifizierten Elektroinstallaionsbetrieb ist Voraussetzung für einen sicheren und bedarfsgerechten Einbau von Ladeinfrastruktur. Dabei wird das Potenzial für den Einbau von Ladeinfrastruktur ermittelt und die technischen Voraussetzungen geprüft.

Die Stadt Stuttgart übernimmt für die Durchführung eines Pre‐Checks pauschal 110,00€ der Kosten.



Förderhöhe

Bezuschusst werden Investitionskosten für die vorgelagerte Ladeinfrastruktur:

Gefördert werden bis zu 50% der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 30.000€ je Vorhaben. Dies kann sich zusammensetzen aus:

  • maximal 1.000€ je neu errichtetem Ladepunkt, der durch die vorgelagerte Ladeinfrastruktur mit Strom versorgt wird
  • maximal 250€ je Ladepunkt, der durch die vorgelagerte Ladeinfrastruktur potenziell mit Strom versorgt werden kann
  • maximal 5.000€ für die Ertüchtigung eines Netzanschlusses, für neue Ladeinfrastruktur
  • maximal 5.000€ für die Errichtung eines neuen Netzanschlusses für neue Ladeinfrastruktur.

Die tatsächliche Förderhöhe wird dann basierend auf den Kosten, die aus dem Angebot Ihres Installationsbetriebs hervorgehen, festgelegt.

Fördervoraussetzung
  • Immobilie in der Gemarkung des Stuttgart
  • Hausanschluss für Ladeinfrastruktur nicht auf privater Fläche möglich
  • Angrenzende städtische Fläche
  • Prüfung durch Fachamt

Voraussetzungen für den Pre-Check:

Einreichung eines Nachweises über die Durchführung eines Pre‐Checks durch einen zertifizierten Dienstleister


Fördergeber Landeshauptstadt Stuttgart
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Nordrhein-Westfalen
Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten
Fördergebiet Düsseldorf
Laufzeit bis bis auf weiteres
Förderberechtigte Eigentümer von Gebäuden
Fördergegenstand u.a. Erwerb und Installation einer Ladestation
Förderhöhe Privaten Käufern einer "Wallbox", gewährt die Landeshauptstadt einen Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der Kosten – maximal 2000 Euro bei Bestandsbauten und 50 Prozent der Kosten - maximal 1000 Euro bei Neubauten
Fördervoraussetzung
  • Elektrofahrzeug oder Hybridfahrzeug wird als Besitz vorausgesetzt
  • Nutzung einer Photovoltaikanlage von min. 6 kW inkl. Stromspeicher oder Bezug von 100 % zertifiziertem Ökostrom
  • 50 % Förderung der Anschluss- und Gerätekosten
Fördergeber Landeshauptstadt Düsseldorf
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Progres.nrw. Emissionsarme Mobilitität
Fördergebiet Nordrhein-Westfalen
Laufzeit bis 30.06.24
Förderberechtigte Natürliche Personen als Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften Natürliche Personen als freiberuflich Tätige und Einzelnunternehmen Personengesellschaften Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) und kommunale Betriebe, sofern diese keine wirtschaftlichen Tätigkeiten im Sinne des europäischen Beihilferechts ausüben
Fördergegenstand

Gegenstand der Förderung ist der Erwerb, die Errichtung und der Netzanschluss von stationärer, steuerbarer, fabrikneuer Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten.

  • Ladesäule / Wallbox, angeschlagenes Kabel, Leistungselektronik, Authentifizierungs- und Bezahlsysteme,
  • Lastmanagement bei mehreren Ladepunkten,
  • Energiemanagementsysteme
  • Kennzeichnung, Parkplatzmarkierung,
  • Anfahrschutz, Beleuchtung,
  • Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche,
  • Montage und Inbetriebnahme,
  • Netzanschluss und
  • Ertüchtigung eines bestehenden Netzanschlusses.
Förderhöhe

Die Förderhöhe unterscheidet sich je nach Antragsberechtigte und stehen ggf. nicht jedem zu. Details entnehmen Sie auf der Webseite der Förderung

an Mietgebäuden und an Wohnungseigentumsanlagen

  • bis zu 1.000 €

für Beschäftigte

  • bis zu 1.000 €

in Kombination mit Erneuerbaren-Energien-Anlagen

  • bis zu 1.500 €

Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte Fahrzeuge (ab 50 kW)

  • bis zu 40 %, max. 15.000 €

im Bereich Carsharing

  • bis zu 40 %, max. 1.500 €

kommunale Ladeinfrastruktur

  • bis zu1.500 € (kleiner 50 kW)

  • bis zu 250 €/kW (ab 50 kW)



Fördervoraussetzung

  • technische Ausstattung:
    • bidirektionale Datenübertragungsschnittstelle (z. B. Ethernet, RS-485)
    • zur Ansteuerung erforderliches Kommunikationsprotokoll (z. B. Modbus-TCP, Modbus/RTU oder EEBUS)
  • Stromherkunft (siehe Förderhöhe):
    • Grünstrom-Liefervertrag
      ODER
    • vor Ort eigenerzeugter regenerativer Strom aus einer Erneuerbare-Energien-Anlage (EE-Anlage), z. B. aus einer Photovoltaik-Anlage
Fördergeber Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
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Netzanschlüsse für Stellplatz- oder Garagenkomplexen
Fördergebiet Nordrhein-Westfalen
Laufzeit bis 30.06.24
Förderberechtigte natürliche Personen und Eigentümergemeinschaften juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts Personengesellschaften Gemeinden
Fördergegenstand Gefördert wird die Errichtung eines Netzanschlusses für nicht-elektrifizierte Stellplatz- oder Garagenkomplexe im Bestand. Zuwendungsfähig sind beispielsweise: Ausgaben für Netzanschlüsse Baukostenzuschüsse und Kosten für Verkabelungen bis zum nächstgelegenen Aufbauort des Verteilerkastens, Tiefbau, Fundament, Wiederherstellung der Oberfläche.
Förderhöhe 40 Prozent der Ausgaben, maximal 10.000 Euro
Fördervoraussetzung Der Netzanschlüsse muss für nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur verwendet werden örtlich zusammenhängenden Stellplatz- oder Garagenkomplex besitzt mindestens vier Stellplätze die Garagen beziehungsweise der Stellplätze sind mindestens zwei Jahre alt nicht mehr als ein gemeinsamer Netzanschluss an einem zusammenhängenden Stellplatz- oder Garagenkomplex (Adresse) förderfähig Nachweis über die Errichtung von mindestens einem Ladepunkt mit mindestens 11 Kilowatt Ladeleistung. - Netzanschlüsse für private Ladeinfrastruktur
Fördergeber Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
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Österreich
E-Ladeinfrastruktur 2023
Fördergebiet Österreich
Laufzeit bis Registrierung möglich bis 31.03.2024
Förderberechtigte Unternehmen, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, öffentliche Gebietskörperschaften, Vereine und konfessionelle Einrichtungen
Fördergegenstand
Gefördert wird die Errichtung von E-Ladestellen (Standsäule bzw. Wallbox), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist. Jeder geförderte Ladepunkt muss einzeln abgesichert sein.

Die Ladeinfrastruktur muss kommunikationsfähig und in ein Lastmanagement integrierbar sein. Die Möglichkeit zur Integration der Ladestation in ein Lastmanagement muss über die Kommunikationsstandards OCPP oder Modbus sichergestellt werden. Öffentlich zugängliche Ladestellen müssen darüber hinaus auch mit einer MID-zertifizierten Zähleinrichtung ausgestattet sein.

Mobile Wallboxen und intelligente Ladekabel werden nicht gefördert.

Förderhöhe
Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form einer Pauschale in Abhängigkeit der zur Verfügung gestellten Ladeleistung und beträgt maximal 30 % der umweltrelevanten Investitionskosten (Nettobetrag). Zu den umweltrelevanten Investitionskosten gehören Ladestation/Wallbox, Installationskosten (Material und Montagekosten für bspw. Elektriker und Grabungsarbeiten), die die Ladestelle unmittelbar betreffen, Kosten der baulichen Basisinfrastruktur, Planungskosten (bis max. 10 % der förderfähigen Investitionskosten).

öffentlich zugänglich
AC-Normalladepunkt 11 bis ≤ 22 kW 2.500 Euro

nicht öffentlich zugänglich
AC-Normalladepunkt ≤ 22 kW 900 Euro
Fördervoraussetzung
  • Die betriebliche Ladeinfrastruktur ist unabhängig vom Fahrzeugkauf förderfähig, muss aber von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert und bei ≥ 3,6 kVA beim Netzbetreiber gemeldet werden.
  • Die Ladeinfrastruktur muss kommunikationsfähig und in ein Lastmanagement integrierbar sein, über die Kommunikationsstandards OCPP oder Modbus.
  • Zusätzlich gilt für alle öffentlich zugänglichen Ladestellen, dass jeder Ladepunkt verpflichtend in das E-Control Register einzutragen und an der Ladeeinrichtung oder im Web der ad-hoc Preis auszuweisen ist. AC-Ladestationen sind dafür zumindest mit einer MID zertifizierten Zähleinrichtung auszustatten.
Fördergeber Klima und Energiefond / Kommunalkredit Public Consulting
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E-Mobilitätfür Private
Fördergebiet Österreich
Laufzeit bis 31.12.2023 bzw. bis die Mittel ausgeschöpft sind
Förderberechtigte Privatpersonen
Fördergegenstand
Neben der Förderung von Fahrzeugen besteht die Möglichkeit, auch eine Förderung für Ladeinfrastruktur (kommunikationsfähige Wallboxen oder kommunikationsfähige intelligente Ladekabel) zu beantragen. Dies kann einerseits im Zuge des Kaufs eines E-PKWs erfolgen, andererseits kann für die Ladeinfrastruktur auch ein separater Förderungsantrag gestellt werden.

Wallboxen und intelligente Ladekabel müssen kommunikationsfähig via OCPP oder Modbus und damit in ein Lastmanagement integrierbar sein. Bei Gemeinschaftsanlagen im Mehrparteienhaus muss bereits in der ersten Ausbaustufe (auch wenn zu diesem Zeitpunkt nur eine Ladestation errichtet wird) eine Masterwallbox errichtet bzw. ein Backend-System zum Lastmanagement eingerichtet werden. Die bloße Nachrüstbarkeit ist nicht ausreichend.

Zu den förderbaren Kosten zählen:
  • Das Gerät selbst 
  • Nur bei unmittelbar mit dem Stromnetz verbundenen Wallboxen: auch die Installationskosten
  • Nur bei Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern: auch die Errichtung der Basisinfrastruktur in Zusammenhang mit einer förderbaren Ladestation.

Nicht förderbar sind:
  • Netzentgelte
  • Installationskosten für Ladestationen, die nicht unmittelbar mit dem Stromnetz verbunden sind
  • Ladeinfrastruktur, die im Lieferumfang eines Fahrzeugs enthalten ist
  • Ladeinfrastruktur ohne Rechnung und/oder ohne Preis
  • Steckdosen aller Art.


Förderhöhe
Die Förderung für E-Ladeinfrastruktur beträgt:

  • 600 Euro für ein kommunikationsfähiges intelligentes Ladekabel oder
  • 600 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox (Heimladestation) in einem Ein-/Zweifamilienhaus oder 
  • 900 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage 
  • 1.800 Euro für eine kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage
Fördervoraussetzung

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Rechnung(en) über den Ankauf des Fahrzeuges/der E-Ladeinfrastruktur
  • das unterfertigte Formular Förderungsabrechnung
  • Bei Installation einer Wallbox (Ladestation): Rechnung und Bestätigung des ausführenden Elektroinstallateurs, gegebenenfalls auch einen Nachweis darüber, dass es sich um eine Gemeinschaftsanlage und/oder ein Mehrparteienhaus handelt
  • Bei Ankauf eines kommunikationsfähigen intelligenten Ladekabels: Rechnung über das intelligente Ladekabel
Fördergeber Klima und Energiefond / Kommunalkredit Public Consulting
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Bayern
Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe
Fördergebiet Landeshauptstadt München
Laufzeit bis bis auf weiteres
Förderberechtigte Natürliche Personen (Privatpersonen) und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts / Gewerbetreibende unabhängig von der jeweils gewählten Rechtsform / Wohnungseigentümergemeinschaften
Fördergegenstand
Gegenstand der Förderung ist die Errichtung von öffentlich und nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur auf Privatgrund (Ladestationen mit einem oder mehreren Ladepunkten). Ob ein Ladepunkt öffentlich zugänglich ist, bestimmt sich nach den Vorgaben der Ladesäulenverordnung in der jeweils aktuellen Fassung. Eine Ladestation kann eine Ladesäule (stehend montiert) oder eine Wallbox (hängend montiert) sein.

Förderfähige Ladeinfrastruktur
  • Vorrüstungen für Normalladepunkten (Ladeleistung bis einschließlich 22 Kilowatt)
  • Anschaffung von Normalladepunkten 
  • Installation von Schnellladepunkten (inklusive Vorrüstung) (Ladeleistung von mehr als 22 Kilowatt)

Definition Vorrüstung: Eine Vorrüstung stellt alle elektrischen Installationen, die für die Installation einer Ladestation nötig sind. (beispielsweise Verkabelung des Stellpaltzes, Installation eines Lastmanagements oder Erhöhung des Hausnetzanschlusses)
Förderhöhe
Förderhöhe

Die Förderhöhe beträgt 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten (ohne jeweils anzusetzende Umsatzsteuer) bis zu einer maximalen Fördersumme von

  • 1.000 Euro pro Vorrüstung für einen Normalladepunkt 
  • 500 Euro pro Anschaffung eines Normalladepunkts 
  • 10.000 Euro pro Installation eines Schnellladepunkts
Maximale Förderanzahl Pro Antragsteller*in können pro Kalenderjahr bis zu 50 Ladepunkte beziehungsweise bis zu 50 Vorrüstungen gefördert werden. Als Stichtag gilt der Tag, an dem die Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind
Fördervoraussetzung
  • Die geförderte Ladeinfrastruktur muss im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München errichtet werden. 
  • Die Ladeinfrastruktur muss durch 100 Prozent regenerative Energien versorgt werden. 
  • In einem Förderprojekt können pro gefördertem Ladepunkt maximal zehn Vorrüstungen gefördert werden.
  • Die Ladeinfrastruktur muss mindestens 36 Monate ab der Auszahlung des Förderbetrags in Betrieb sein
Fördergeber Landeshauptstadt München
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